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Keine Rentenpflicht für Selbständige!

Die Pläne beinhalten die Zahlung eines einkommensunabhängigen (!) monatlichen Beitrags von durchschnittlich rund 400 EUR („bis zur Grenze einer Basissicherung“). Zudem soll die Wahlfreiheit, in welcher Form die Altersvorsorge erfolgt, stark eingeschränkt werden („Die Altersvorsorge und ihre Erträge dürfen nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein. Die Alterssicherung muss als Rente ausgezahlt werden“). Die notwendige Streuung der Altersvorsorge auf unterschiedliche Anlageprodukte (3-Schichten-Modell) wäre dann nur noch schwer möglich.

Angesichts des Kapitalmarktrisikos, der Inflation und der besonderen Erwerbssituation Selbständiger ist dies jedoch dringend erforderlich.

 

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