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Verkehrsrecht - Das ändert sich 2012

QUELLE

Am 1. Januar 2012 treten wieder neue Gesetze und Verordnungen in Kraft, die jeden Autofahrer betreffen. auto.de gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wichtigsten Themen, die sich 2012 rund um Bußgelder, Reifen und Einreisebestimmungen ändern.

Rückdatierung bei Hauptuntersuchung entfällt

Wer künftig den Termin für die Kfz-Hauptuntersuchung versäumt, bekommt die Verspätung bei der Plakettenvergabe abgezogen. Ab April 2012 beginnt die 24-Monatsfrist erst ab der tatsächlich erfolgten Hauptuntersuchung, und nicht bereits beim eigentlich angesetzten Termin. Im Gegenzug sieht der Gesetzentwurf bei einer Fristüberschreitung um zwei Monate eine Strafgebühr mit 20 Prozent höheren Kosten vor. Wer mehr als acht Monate zu spät dran ist, zahlt 40 Euro und erhält zwei Punkte in Flensburg.

Das Wechselkennzeichen kommt

Lange wurde darüber diskutiert, nun kommt es aller Voraussicht auch nach Deutschland: Das Wechselkennzeichen. Damit sollen künftig Kfz-Halter die Möglichkeit haben, mehrere Fahrzeuge mit einem amtlichen Kennzeichen zuzulassen. Doch das Ganze könnte komplizierter werden als ursprünglich gedacht. Der aktuelle Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums sieht vor, nur maximal zwei Fahrzeuge einer Fahrzeugklasse mit einem Kennzeichen zu versehen. Ein Nummernschild für Pkw, Motorrad, Lkw oder Wohnmobil wird es deshalb nicht geben. Dafür können Oldtimer, die bisher ein H-Kennzeichen fuhren durften, künftig auch das neue amtliche Blech tragen. Saisonkennzeichen werden wiederum ausgeschlossen. Unklar ist noch, wie die Versicherungsverträge aussehen und die Kfz-Steuer geregelt wird.

Feldversuch für Giga-Liner startet

400 der bis zu 25,25 Meter Lang-Lkw werden in sieben Bundesländern getestet. Der Feldversuch ist zunächst auf fünf Jahre befristet. Bisher dürfen Lastzüge in Deutschland nicht länger als 18,75 Meter und maximal 40 Tonnen schwer sein. Die neuen Giga-Liner werden bis zu einer Länge von 25,25 Meter und hierzulande bis maximal 44 Tonnen zugelassen. In anderen europäischen Ländern sind gar 60 Tonnen erlaubt. Zwei der extra langen Lkw fassen laut Gerhard Riemann, Vorsitzender des BGA-Verkehrsausschusses gegenüber Spiegel-Online, das Transportvolumen von drei herkömmlichen Lkw, benötigen aber deutlich weniger Verkehrsfläche. Dadurch könne die Anzahl von Lkw auf deutschen Autobahnen effektiv gesenkt werden. Kritiker befürchten hingegen, dass mit zunehmenden Kapazitäten für den kostengünstigen Frachttransport per Lkw diese auch genutzt werden. Zudem müssten Zufahrtswege zu Industriegebieten, Brücken und Kreisverkehre an die überlangen Lkw angepasst werden. Auch viele Autobahnraststätten und -parkplätze bieten bisher keinen Platz für die Mega-Trucks. Kritiker befürchten zudem ein erhöhtes Unfallrisiko durch die Gigaliner.

Punktesystem in Flensburg wird reformiert

Anknüpfend an die Empfehlungen des Deutschen Verkehrsgerichtstages im Januar 2009 wird eine Neuregelung vorbereitet, wonach Autofahrer automatisch nach drei Jahren die Punkte verlieren, selbst wenn sie innerhalb der Frist nochmals erwischt werden. Nur wer mehrfach mit schwerwiegenden Verstößen auffällt, muss weiterhin mit kostenpflichtigen Aufbaukursen und dem Verlust des Führerscheins rechnen. Wer heute eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begeht, bekommt je nach Vergehen bis vier Punkte, die zwei Jahre bestehen bleiben. Kommt während dieser Zeit ein weiterer Verstoß hinzu, beginnt auch für den alten Verstoß eine neue Zweijahresfrist. So können Verkehrsverstöße bis zu fünf Jahre eingetragen bleiben.

EU-weite Bußgeldvollstreckung

Durch die Umsetzung des Rahmenbeschlusses in den noch fehlenden EU-Ländern wird die EU-weite Vollstreckung von Bußgeldern flächendeckend. Ab einem Betrag von mindestens 70 Euro werden dann Geldsanktionen europaweit vollstreckt. Diese beinhalten neben Bußgeld auch etwaige Verfahrenskosten. Das bedeutet, dass auch eine Geldbuße von 50 Euro vollstreckt werden kann, wenn die Verfahrenskosten mindestens 25 Euro, also zusammen 75 Euro betragen.

Neue Umweltzonen

Am 1. Januar 2012 ändern sich in einigen Städten Deutschlands die Bestimmungen bezüglich eingerichteter Umweltzonen. So dürfen die Innenstädte von Frankfurt a. M., Stuttgart, Osnabrück und Krefeld nur noch von Autos befahren werden, die eine grüne Umweltplakette haben. Auf Stufe 2 (grüne und gelbe Plaketten) verschärft werden unter anderem die Zonen in Heidelberg, Freiburg, Karlsruhe und Ulm. Eine Liste sämtlicher Umweltzonen und deren aktuelle Ausbaustufe können Sie direkt hier auf auto.de runter laden.

Mehr Sicherheit und Komfort bei Reifen

Reifen, die ab dem 1. November 2012 hergestellt werden, müssen mit einem Label gekennzeichnet sein, das Angaben zu Rollwiderstand, Nasshaftung und Rollgeräusch enthält. Zudem müssen alle neu typgeprüften Pkw ab 1. November 2012 über ein Reifendruckkontrollsystem verfügen.

Wieder Zuschuss für Partikelfilter

Erfreulich ist zudem, dass die Nachrüstung von Rußpartikelfiltern für Diesel-Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen 2012 wieder mit einem Barzuschuss von 330 Euro gefördert wird.

 

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